BGH stärkt Verbraucherrechte - Kontrolle für Gasversorger
dpa | 10.12.2008
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gestärkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter vom Mittwoch müssen sich die Gasversorger eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen, weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Laut BGH-Entscheidung gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten. Im konkreten Fall muss sich nun das Oberlandesgericht Celle erneut mit den erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hatte in der Erhöhung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen.
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