BGH stärkt Rechte von Gaskunden

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Bild: Gasflamme


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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gegen Preiserhöhungen erneut gestärkt. Mit einem Urteil vom Mittwoch kippte das Karlsruher Gericht eine Klausel in einem sogenannten "Sondervertrag", die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies. Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften. Damit gab das Gericht einem Verbraucher aus Euskirchen Recht, der sich gegen mehrere Preisanhebungen seines regionalen Versorgers in den Jahren 2005 und 2006 gewehrt hatte.



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