BGH setzt Prozess um richterliche Gaspreiskontrolle im Juni fort

dpa | 14.03.2007
Bild: palniki gazowe

Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt das Grundsatzverfahren über eine gerichtliche Kontrolle von Gaspreiserhöhungen am 13. Juni fort. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die für diesen Mittwoch angesetzte Urteilsverkündung war kurzfristig abgesetzt worden, weil die Richter bei ihren Beratungen auf weitere klärungsbedürftige Punkte gestoßen waren - etwa die Frage, wie bei einer Kostenkontrolle die Geschäftsgeheimnisse der Gasanbieter geschützt werden können. Der BGH hatte bereits am 20. Dezember über die Verbraucherklage verhandelt.

- Anzeige -
Der Kläger, ein pensionierter Richter aus Heilbronn, wendet sich gegen die Anhebung der Preise durch die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) zum 1. Oktober 2004 um zehn Prozent. Während das Amtsgericht Heilbronn ihm Recht gab, wies das dortige Landgericht seine Klage Anfang des Jahres ab.

In dem Prozess geht es um die Frage, ob Gaskunden die teilweise drastischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre auf ihre Angemessenheit (juristisch: Billigkeit) überprüfen lassen können. Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht eine gerichtliche Billigkeitskontrolle vor, bisher ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob sie auch auf Gastarife anwendbar ist. Bundesweit sind dazu mehrere hundert Gerichtsverfahren anhängig.

Der VIII. BGH-Zivilsenat legte den Beteiligten am Mittwoch einen Fragenkatalog vor. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob die bereits vor der Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 geltenden Tarife unangemessen hoch waren und der richterlichen Kontrolle unterliegen. Nach der BGH-Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn der Gasanbieter in seinem Gebiet quasi ein Monopol hat. Der Senat bezeichnete dies als fraglich, weil zumindest ein Teil der Neukunden zwar nicht zwischen verschiedenen Gasanbietern, aber doch zwischen Heizöl, Kohle, Strom oder Fernwärme wählen könne.



Weitere Nachrichten vom 14.03.2007

Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Wechseln leicht gemacht
Herr Müller zeigt, wie's geht.
Herr Müller
Tarifwechsel ganz einfach
Services
Geschäftspartner
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen