BGH setzt Prozess um richterliche Gaspreiskontrolle im Juni fort
In dem Prozess geht es um die Frage, ob Gaskunden die teilweise drastischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre auf ihre Angemessenheit (juristisch: Billigkeit) überprüfen lassen können. Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht eine gerichtliche Billigkeitskontrolle vor, bisher ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob sie auch auf Gastarife anwendbar ist. Bundesweit sind dazu mehrere hundert Gerichtsverfahren anhängig.
Der VIII. BGH-Zivilsenat legte den Beteiligten am Mittwoch einen Fragenkatalog vor. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob die bereits vor der Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 geltenden Tarife unangemessen hoch waren und der richterlichen Kontrolle unterliegen. Nach der BGH-Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn der Gasanbieter in seinem Gebiet quasi ein Monopol hat. Der Senat bezeichnete dies als fraglich, weil zumindest ein Teil der Neukunden zwar nicht zwischen verschiedenen Gasanbietern, aber doch zwischen Heizöl, Kohle, Strom oder Fernwärme wählen könne.
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