BGH prüft Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen
Karlsruhe - Im Rechtsstreit um gestiegene Gaspreise hat der Bundesgerichtshof Zweifel an der Zulässigkeit der Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Versorger geäußert. Am Mittwoch hat das Karlsruher Gericht über zwei Verbraucherklagen gegen Bestimmungen in sogenannten Sonderverträgen verhandelt. Weil die Unternehmen zwar das Recht zur Anhebung der Entgelte, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festgeschrieben haben, könnten die Klauseln laut BGH unwirksam sein. Sonderverträge werden von der großen Mehrheit der Gaskunden abgeschlossen. Die Entscheidungen werden voraussichtlich im Juli verkündet.
Im ersten Fall hat die Verbraucherzentrale Bremen gegen die Klausel eines niedersächsischen Versorgers geklagt. Danach "darf" das Unternehmen "nach billigem Ermessen" die Preise entsprechend der Regelung für Tarifkunden anpassen. Dagegen meldete der BGH- Senatsvorsitzende Wolfgang Ball Bedenken an: "Liegt das Problem nicht darin, dass die Klausel nur das Recht zur Anhebung gewährt, aber keine Pflicht vorsieht, die Preise zu senken?", fragte er den Anwalt des Unternehmens. Auch im Parallelprozess soll ein Berliner Versorger zwar zur Erhöhung oder auch Absenkung der Preise "berechtigt" sein - von einer Pflicht ist dagegen nicht die Rede.
Der BGH hat bereits mehrfach einseitige Preiserhöhungsbestimmungen in den Verträgen der Gasversorger gekippt. Dagegen haben normale Tarifkunden nach der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts nur eine eingeschränkte Möglichkeit, die Anhebung der Gaspreise gerichtlich auf ihre Angemessenheit prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Achim Krämer, der das niedersächsische Unternehmen vertritt, plädierte deshalb dafür, Tarif- und Sondervertragskunden gleichzubehandeln.
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