BGH prüft erneut gerichtliche Kontrolle von Gaspreiserhöhungen
Die Klägerforderung nach einer Offenlegung von Bezugskosten, mit deren Anstieg der Versorger die Erhöhung der Verbraucherpreise gerechtfertigt hatte, nannte Ball allerdings "problematisch", weil dadurch Geschäftsgeheimnisse betroffen sein könnten. Nach seinen Worten denkt der BGH deshalb darüber nach, den angemessenen Preis nicht durch eine Kostenkontrolle beim Versorger zu ermitteln, sondern durch einen Marktvergleich zwischen den Stadtwerken und anderen Versorgern. "Das wäre ein neuer Ansatz", sagte Ball. Gäbe es eine volle Kostenkontrolle, dann müssten die Zivilgerichte womöglich darüber entscheiden, "wie hoch der Gewinn eines Versorgers sein darf. Das ist ein Punkt, der uns Kummer bereitet."
Verbraucheranwalt Ekkehart Schott forderte dagegen eine umfassende Überprüfung der Lieferkosten. Ein Gericht könne nur anhand der Verträge zwischen Gasversorger und dessen Lieferanten kontrollieren, ob eine Gaspreiserhöhung geboten sei. Brunhilde Ackermann, Anwältin der Stadtwerke, sprach dagegen von einem "sehr sensiblen Bereich zwischen dem Schutz von Betriebsgeheimnissen und effektivem Rechtsschutz". Die Stadtwerke Dinslaken - die bundesweit zu den günstigsten Anbietern gehörten - hätten bereits umfassend und plausibel ihre Preissteigerungen erläutert.
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