BGH macht Weg für Eingliederung von T-Online in die Telekom frei

dpa
Bild: Telefon mit Wahltasten



gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Bonn/Darmstadt (dpa) - Der Weg für die komplette Eingliederung des Internet-Anbieters T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf Beschwerden von Aktionären, die die Fusion blockierten, als unzulässig. Das teilte T- Online am Donnerstag mit. Die Verschmelzung soll nun rasch über die Bühne gehen. Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.

- Anzeige -
Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam. Die Eintragung in das Handelsregister soll "zeitnahe erfolgen", sagte ein T-Online-Sprecher. Gegen das BGH-Urteil ist nach Angaben von T-Online kein Einspruch möglich. Die Deutsche Telekom AG kontrolliert bereits 90 Prozent der Internet-Tochter.

Der Bonner Riese bietet 0,52 Telekom-Aktien pro einen T-Online- Anteil. Bei dem aktuellen Telekom-Aktienkurs von weniger als 13 Euro würden die T-Online-Aktionäre nur einen Bruchteil des Ausgabepreises von 27 Euro bekommen. Auf dem Höhepunkt der New-Economy-Euphorie im Jahr 2000 war die Aktie sogar bis auf 48 Euro gestiegen.

Offen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings können die Kläger nun nur noch auf Schadensersatz hoffen.

Die Telekom will mit der kompletten Integration des Internet- Anbieters in den Festnetzbereich T-Com stärker vom boomenden DSL- Geschäft profitieren und ihr schwächelndes Festnetzgeschäft stärken. "Nach der Verschmelzung wird das Geschäftsfeld Breitband/Festnetz endlich mit gebündelter Schlagkraft am Markt auftreten können", sagte Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Durch die Verzögerung sah Ricke das Wachstum im DSL-Geschäft geschmälert. Auch T-Online-Chef Rainer Beaujean begrüßte das Urteil.

T-Online ist der größte Internetanbieter Deutschlands mit Auslandstöchtern in Frankreich und Spanien. In der Vergangenheit hatten Internet- und Festnetz-Bereich der Telekom zum Teil miteinander konkurriert, obwohl sie zu einem Konzern gehörten.



Weitere Nachrichten vom 01.06.2006


 
Surf-Tipps
Aktionen
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen