BGH erklärt Anhebung der Gaspreise für unwirksam

dpa | 15.07.2009
Bild: Gerichtshammer


Weitere Informationen

gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Karlsruhe - Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Erhöhung von Gaspreisen für unwirksam erklärt. Das Karlsruher Gericht beanstandete in einem Urteil vom Mittwoch einseitige Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Energieversorger. Weil die Unternehmen dort zwar das Recht zur Anhebung der Entgelte, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festgeschrieben hätten, benachteiligten die Klauseln den Kunden unangemessen und seien damit unwirksam. In dem Verfahren geht es um sogenannte Sonderverträge, wie sie von der großen Mehrheit der Tarifkunden abgeschlossen werden.


- Anzeige -

In den beiden Fällen ging es um ähnlich gestaltete Klauseln in den Verträgen eines niedersächsischen sowie eines Berliner Versorgers. Danach sollten die Unternehmen "berechtigt" sein, die Preise anzupassen - eine "Pflicht" zur Preissenkung bei fallenden Kosten fehlt dagegen. Der BGH hat bereits mehrfach einseitige Preiserhöhungsbestimmungen in den Verträgen der Gasversorger gekippt.

Video: So funktioniert der Gasanbieterwechsel



Weitere Nachrichten vom 15.07.2009

Kostenlose Beratung
0800 80 80 890
Mo-Fr 8-20 Uhr
Sa 9-16 Uhr

Häufig gestellte Fragen
Skype Video-Beratung
Verivox ist ausgezeichnet
Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
Herr Müller zeigt, wie's geht. Herr Müller
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Services
Geschäftspartner
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen