Bewerber sollten mit persönlichen Daten im Web vorsichtig sein
Berlin/Heidelberg - Bewerber sollten vorsichtig bei Einträgen im Internet sein. Auch wenn geplant ist, dass Arbeitgeber zukünftig bei Bewerbungen keine Daten aus sozialen Netzwerken mehr verwenden dürfen, werden Bewerber laut der Arbeitsrechtlerin Helga Nielebock vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin nicht effektiv geschützt "Das Problem ist, dass der Bewerber ja gar nicht weiß, ob der Arbeitgeber das verwendet hat". Eine Absage wegen eines Eintrags bei Facebook oder StudiVZ sei daher nur schwer nachweisbar.
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen. Er sieht vor, dass Arbeitgeber sich nicht mehr grenzenlos im Internet über Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen sie grundsätzlich nicht mehr verwenden. Ausgenommen sind allerdings Plattformen, die speziell dazu dienen, sich auf der Jobsuche zu präsentieren.
Auch der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg hält diese Regelung für wenig praxistauglich: "Wie will ich das eingrenzen?" Auch ist es aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum Personaler keinen Blick auf Online-Profile von Bewerbern werfen dürfen sollten: "Wenn das öffentlich zugänglich ist, warum sollte ich das verbieten?"
Bewerber seien vielmehr selbst dafür verantwortlich, wie sie sich im Netz zeigen. Wer Partyfotos hochlädt und dadurch einen unseriösen Eindruck hinterlässt, dürfe sich nicht beschweren, wenn er von Personalern aussortiert wird, sagte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin ist. "Wenn jemand Bilder ins Internet stellt, auf denen er besoffen und grölend in der Disco zu sehen ist, muss er wissen, dass andere das sehen können."
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