Bewährungs- und Haftstrafen für Betrug an Online-Bankkunden

dpa | 05.09.2008
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Bonn (dpa) ­ Das Bonner Landgericht hat fünf Computer-Betrüger, die Geld von Online-Bankkunden erbeutet hatten, zu Bewährungs- sowie Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Die heute zwischen 21 und 25 Jahre Angeklagten hatten nach anfänglichem Schweigen Geständnisse abgelegt. Im Prozess hatten sie eingeräumt, mit Hilfe von "Phishing"-Mails die Kontodaten von Online-Bankkunden abgefragt und mit den illegal geangelten Pin-und Tan-Nummern die Konten geräumt zu haben. Die abgehobenen Beträge wurden auf das Konto eines angeheuerten Finanzagenten überwiesen, der das Geld bar abhob und über einen Transfer-Service ins Ausland ­ meist in die Ukraine, nach Russland und nach Irland - weiterleitete. Die Angeklagten konnten dann mit Geldkarten ihren "Gewinn" in Deutschland abheben.


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