Betrügerische Rechnungen für Internet-Abonnements im Umlauf
- Verbraucherzentrale: Für Internetabo nur bei Vertrag bezahlen
- Netzagentur verbietet Gewinnspielabzocke über Telekom-Rechnung
- Regierung stellt Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vor
- "Romance Scamming": Abzocke statt großer Liebe
- Abzocke im Internet - Europäische Lösung gefordert
- Musterschreiben der Verbraucherzentrale zur Zurückweisung der Forderungen
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Düsseldorf - Vor unseriösen Geldeintreibern warnt die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale: Eine in Rostock ansässige Firma versuche, sich mit Hilfe eines Standardschreibens 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo von eingeschüchterten Bürgern zu ergaunern. Dies berichten Verbraucherschützer am Montag. Wenn man einen solchen Brief erhält, sollte man "keinen Schrecken bekommen, sondern der darin erhobenen Geldforderung widersprechen".
Unter der Betreffzeile "Strafanzeige wegen Betrug" behaupte die Firma, es bestünden "berechtigte Forderungen" für ein Zwölf-Monats-Abo des Internetanbieters softwarerapid.de, die bisher nicht beglichen seien, hieß es weiter. Zugleich drohe das Unternehmen damit, seine Forderungen notfalls gerichtlich geltend zu machen und Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Diese Androhung sei jedoch haltlos, betonte Thomas Bradler, Jurist der Verbraucherzentrale. Empfänger der dubiosen Post seien in eine klassische Abo-Falle getappt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer kommt dabei kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande, so dass finanzielle Forderungen von Anbietern in der Regel unberechtigt seien. Betroffene sollten daher die erhobenen Forderungen zurückweisen und erst wieder reagieren, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten sollten.
Musterschreiben zur Zurückweisung der Forderungen hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite bereitgestellt.
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