Betreiber EnBW gewinnt Rechtsstreit um Sicherheit in Philippsburg

dpa
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Mannheim/Karlsruhe (dpa) - Im zwei Jahre alten Streit mit der EnBW um die Sicherheit im Atomkraftwerk Philippsburg (Kreis Karlsruhe) hat die damalige Bundesregierung nachträglich eine juristische Schlappe erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hob nach Angaben vom Montag eine vom Stuttgarter Wirtschaftsministerium erlassene nachträgliche Auflage gegen den Energiekonzern als «zu unbestimmt» und damit rechtswidrig auf. Die Auflage hatte das Ministerium auf Druck und Weisung des Bundesumweltministeriums im März 2005 erlassen. Eine Revision wurde «wegen der grundsätzlichen Bedeutung» zugelassen (AZ: 10 S 643/05).

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Die EnBW war von den Ministerien zu schärferen Vorschriften verpflichtet worden. Nach den Auflagen hätte das Atomkraftwerk abgeschaltet werden müssen, wenn Grenzwerte überschritten worden wären oder «wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden». Laut Auflage liegt die primäre Verantwortung für den sicheren Betrieb des Atomkraftwerks beim Betreiber. Vor allem bei Zweifeln an der Beherrschung von Auslegungsstörfällen sei eine umfassende und frühzeitige Information der Behörden erforderlich, hieß es in der Vorschrift.

Nach Ansicht der Mannheimer Richter wurde der EnBW als Betreiberin des Kernkraftwerks für zahlreiche denkbare «Fallkonstellationen» ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben. Damit seien auch «die zum Schutz des Betreibers dienenden rechtlichen Bindungen nach dem Atomgesetz umgangen» worden. Wann dieses Verhalten geboten sei, sei aber in der nachträglichen Auflage nicht ausreichend deutlich festgelegt, heißt es in der Mitteilung. Außerdem müsse der Adressat eines Verwaltungsaktes hinreichend bestimmt vorhersehen können, welche konkreten Aktionen von ihm verlangt würden und welches Verhalten mit Strafe oder Geldbuße bedroht sei.

Das Bundesumweltministerium hatte der EnBW damals schwere Versäumnisse im Sicherheitsmanagement vorgeworfen. Erst mit sechsmonatiger Verzögerung habe der Betreiber auf «Zweifel an der Störfallbeherrschung» bei einem möglichen Kühlmittelverlust in dem Atomkraftwerk reagiert. Die Aufklärung sei verzögert worden. Zugleich seien mehrmals widersprüchliche Angaben gemacht worden, hieß es in einem Abschlussbericht der Bundesatomaufsicht.

Die EnBW bezeichnete das Urteil als «eindeutige Niederlage» und «Abfuhr» für das Bundesumweltministerium. «Mit der damaligen Auflage sollten wohl Gedankenspiele im Bundesumweltministerium mit dem Ziel der taktischen Diskriminierung der Kernkraft umgesetzt werden», sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hatte dem Druck der Bundesregierung entgegen seiner eigenen Auffassung nachgegeben. Ein Sprecher der inzwischen für die Genehmigung und Aufsicht der Kernkraftwerke im Land zuständigen Umweltministeriums begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit und bestätige die bisherige Auffassung des Umweltministeriums. «Es wird klargestellt, dass nachträgliche Auflagen für die Kernkraftwerke zwar durchaus möglich, aber hinreichend bestimmt werden müssen», sagte er.

Die Sicherheitsdiskussion hatte zu deutlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und seinem damaligen baden-württembergischen Amtskollegen und heutigen CDU-Fraktionschef Stefan Mappus (CDU) geführt. Mappus hatte Trittin in dessen Funktion als Chef der Atomaufsicht vorgeworfen, die Bundesaufsicht «politisch-ideologisch zu instrumentalisieren». Gleichartige meldepflichtige Ereignisse in den Reaktoren würden ungleich behandelt entsprechend der politischen Richtung der jeweiligen Landesregierung. Trittin hatte er als «fachliche Zumutung» bezeichnet.



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