Besucher von Behörden-Websites werden gespeichert
AFP, Verivox
Berlin (AFP) - Wer im Internet die Seiten von Bundesbehörden oder Bundesministerien anklickt, der muss in der Regel damit rechnen, dass seine Identifizierung im Internet über die so genannte IP-Adresse gespeichert wird. Das räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion ein, wie der Pressedienst des Bundestages am Donnerstag in Berlin bekanntgab. So werde beim Bundeskriminalamt (BKA) die IP-Adresse nicht nur protokolliert, sondern im Fall einer "signifikanten Zugriffsfrequenz" auch identifiziert. Auch die überwiegende Zahl der Ressorts der Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher.
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Zur Begründung gab die Bundesregierung beim BKA an, dies diene dem Zweck der Strafverfolgung im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren, "um notwendige Anschlussmaßnahmen" zu ergreifen, also Auskunftsersuchen gegenüber dem Provider. Neben der Adresse würden alle "notwendigen technischen Begleitdaten" wie Uhrzeit und Dauer des Zugriffs gespeichert, mit der sich die IP-Adresse auf der Homepage melde. Auch bei Bundesbehörden sei die Speicherung "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig". Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Nicht abschließend geklärt sei, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handele.
Die IP-Adresse (internet protocol) wird jedem Internet-Nutzer automatisch zugeteilt. Anbieter sind verpflichtet, diese bei Privatanwendern wechselnden Daten zu protokollieren. Darüber wird nachvollziehbar, wessen Computer zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet war.
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