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Besteuerung von Fonds – Es kann teuer werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Anleger müssen künftig nicht nur die Abgeltungssteuer und mögliche Vermittler-und Managementgebühren zahlen, sondern auch eine Körperschaftssteuer für die Fonds. Ab 2018 soll diese Regelung in Kraft treten und das kann für einige Anleger richtig teuer werden. Als Ausgleich muss dann jedoch nur noch ein kleiner Teil der Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Fonds sollen künftig anders besteuert werden. Nach Angaben der Stiftung Warentest zahlen vom Jahr 2018 an nicht nur Anleger die Abgeltungsteuer, sondern es wird bereits der Fonds selbst besteuert. Die Reform der Investmentbesteuerung sieht vor, dass alle Fonds, die in Deutschland aufgelegt sind, ab dann für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne 15 Prozent Körperschaftsteuer abführen müssen. Erst dann dürfen sie Erträge an Anleger weitergeben. Dafür gibt es eine Teilfreistellung. Das heißt: Der Anleger muss nur noch auf einen Teil seiner Erträge Abgeltungsteuer zahlen.

Dennoch bedeuten die neuen Regeln für viele Sparer eine Steuererhöhung, berichtet die Stiftung in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Heft 10/2016). Der Grund: Die als Ausgleich gedachte Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer nützt Kleinsparern nichts. Wer den Sparerpauschbetrag nicht ausschöpft, weil er weniger als 801 Euro Kapitalerträge hat, kann sich nichts mehr mit der Steuererklärung zurückholen.