Bertelsmann muss Ex-Managern 209 Millionen für Verkauf von AOL-Anteilen zahlen

dpa | 12.12.2003
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Santa Barbara (dpa) - Der Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann soll zwei früheren Konzernmanagern mehr als 209 Millionen Euro Gewinnanteil aus dem Verkauf seiner Beteiligung an AOL Europe bezahlen. Die Jury eines US-Gerichts in Santa Barbara kam am Donnerstag zu dem Schluss, den beiden Ex-Managern stünden jeweils 104,655 Millionen Euro vertraglich als Erfolgsbeteiligung zu. Die letzte Entscheidung obliegt dem Richter und dürfte in zwei Wochen fallen. Bertelsmann behält sich rechtliche Schritte vor.

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Der Prozess dreht sich um ein Milliardengeschäft der Bertelsmann AG auf dem Höhepunkt des Internetbooms. Der Gütersloher Konzern hatte gemeinsam mit dem US-Onlinekonzern AOL den Onlinedienst AOL Europe aufgebaut und sich an AOL Deutschland beteiligt. Vor dem endgültigen Platzen des Booms hatte Bertelsmann seine AOL-Beteiligung im Jahre 2000 für 6,75 Milliarden Dollar (damals 7,5 Mrd Euro) an den US- Partner AOL Time Warner verkauft.

Die beiden früheren AOL-Deutschland-Geschäftsführer Andreas von Blottnitz und Jan Henric Buettner verlangen nun vor der US-Justiz einen "fairen Anteil" an dem Milliardengewinn der Gütersloher aus dem Verkauf. "Wenn die Forderungen der Jury in den verschiedenen Anklagepunkten zusammengerechnet werden", seien bis zu einer Milliarde Dollar drin, sagte ihr Anwalt Bill Price am Donnerstag (Ortszeit). Anfangs hatten die Kläger sogar 3,5 Milliarden US-Dollar verlangt. Bertelsmann hat bisher auf Rückstellungen wegen der Milliardenklage verzichtet.

Die Geschworenen warfen dem Gütersloher Konzern Vertragsbruch vor, folgten aber der Milliardenforderung der Kläger nicht. Ulrich Koch, Chef-Syndikus von Bertelmann, nannte das Urteil daher "zwiespältig". Es sei ein Erfolg, dass die Milliardenforderung abgewiesen wurde, doch die von der Jury vorgeschlagene Summe sei "viel zu viel".

Bertelsmanns Anwalt Anthony Murray sagte der dpa, die Zahlung der 209 Millionen Euro sei für den Konzern "nicht akzeptabel". Wenn der Richter der Jury folge, könnte Bertelsmann einen neuen Prozess beantragen oder Berufung einlegen.

Die Kläger argumentieren, ihnen sei in der Zeit bei Bertelsmann, als sie massgeblich zum Aufbau von AOL-Europe beigetragen hätten, eine Erfolgsbeteiligung zugesichert worden. Sie beriefen sich zunächst auch auf mündliche Zusagen des ehemaligen Bertelsmann-Chefs Thomas Middelhoff. Middelhoff, der wesentlich an dem AOL-Geschäft beteiligt gewesen war, wollte sich zur Entscheidung der Jury nicht äussern.

Koch zufolge wurde den Klägern damals zwar eine "unternehmerische Beteiligung" an einem Programm für Führungskräfte angeboten, aber keine "Kapitalbeteiligung". Die Geschworenen in Kalifornien hätten dies fälschlicherweise als Erfolgsbeteiligung angesehen. Die Entscheidung der Jury werde "der Faktenlage und dem in diesem Fall angewandten deutschen Recht nicht gerecht". Die Kläger seien Angestellte gewesen und hätten kein Gemeinschaftsunternehmen mit Bertelsmann betrieben.

Für den Prozess wurden Tausende Seiten mit deutschem Text ins Englische übersetzt. Die Geschworenen hörten unter anderem Zeugenaussagen Middelhoffs und des ehemaligen AOL-Chefs Stephen Case, die beide die Ansprüche der Kläger zurückwiesen. Buettner war von 1995 bis 1997 Geschäftsführer von AOL Deutschland gewesen. Von Blottnitz war ihm auf diesem Posten bis 1999 gefolgt. Seit seinem Umzug nach Santa Barbara leitet Buettner das Unternehmen BV Capital, an dem die Bertelsmann AG zehn Prozent hält. Von Blottnitz ist der Chef einer Tochterfirma in Kalifornien.



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