Beim Passivhaus auf richtige Ausführung achten
Berlin - Passivhäuser versprechen kuschelige Wärme ohne hohe Heizkosten. Doch was als schlüsselfertiges Passivhaus verkauft wird, ist vom energiesparenden Ideal oft weit entfernt. Darauf weisen die Experten des Verbands Privater Bauherren hin.
Der Begriff Passivhaus ist gesetzlich nicht geschützt. Käufer sollten daher darauf achten, dass im Vertrag detailliert fixiert wird, was das Passivhaus in diesem individuellen Fall können muss. Die Bauexperten empfehlen zudem, eine sorgfältige Baukontrolle und den sogenannten Blower-Door-Test schriftlich festzuhalten.
Ein echtes Passivhaus sollte jährlich nicht mehr als anderthalb Liter Heizöl oder anderthalb Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche verbrauchen. Dazu muss es beispielsweise absolut winddicht sein. Außerdem muss es lückenlos in eine ausreichende Wärmdämmschicht verpackt sein, es darf keine Wärmebrücken aufweisen und alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden.
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