Bei Trauerfall eigenen Versicherungsschutz überprüfen
Stand: 16.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hamburg - Beim Verlust eines Verwandten sollten Familienmitglieder trotz der Trauer ihren eigenen Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Beim Todesfall des Versicherungsnehmers endet etwa bei der Privathaftpflichtversicherung der Einzelvertrag, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Sind Angehörige jedoch familienversichert, haben sie die Option, den Vertrag zu übernehmen, erklärt Boss auf Anfrage. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis die nächste Zahlung der Beiträge fällig wird. Damit Hinterbliebene lückenlos geschützt sind, rät Boss: "Betroffene sollten den Versicherer möglichst schnell informieren, dass sie den Vertrag übernehmen möchten." Außerdem sollten sie die Beiträge dann unbedingt weiterzahlen.
Wollen Angehörige den Vertrag kündigen, erstattet der Versicherer den Erben in der Regel den Jahresbeitrag anteilig. Wichtig: Für die Berechnung der Rückzahlsumme kommt es genau auf den Tag an, wann Angehörige dem Versicherer den Tod melden.