Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bei Schein-Arbeitsverhältnis kein Krankenversicherungsschutz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle/Berlin - Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied kürzlich, dass Arbeitnehmer, die in einem Schein-Arbeitsverhältnis stehen, keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz genießen. Dies teilte die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.

Im verhandelten Fall wurde eine Frau als einzige Beschäftigte im Imbissbetrieb ihres Vaters angestellt. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden. Sie ist seither arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lehnte ein Versicherungsverhältnis ab. Dagegen klagte die Betroffene.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Es liege ein Schein-Arbeitsverhältnis vor, das allein zur Absicherung gegen Krankheit geschlossen worden sei, befanden die Richter. Eine Arbeitsleistung habe die Frau nicht erbracht. Die geringe Lohnhöhe sowie die Aushändigung des Lohns in bar entsprächen nicht einem üblichen Arbeitsverhältnis. Die Krankheit dürfte zudem schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. Medizinische Ermittlungen durch das Gericht habe die Klägerin aber verweigert.