Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bei Schäden durch zu hohe Stromspannung haftet Netzbetreiber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Ein Netzbetreiber muss Schadenersatz zahlen, wenn es wegen zu hoher Stromspannung zu Schäden im Haushalt des Stromkunden kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach einem Verbraucher am Dienstag 2300 Euro zu, nachdem es nach einem Stromausfall zu einer Überspannung in seinem Haus gekommen war (Az.: VI ZR 144/13). Eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte waren dabei beschädigt worden.

"Neben beweglichen Sachen ist auch Elektrizität ein Produkt", beschieden die Richter einem Wuppertaler Netzbetreiber. Durch die Überspannung sei dieses Produkt fehlerhaft gewesen. Verantwortlich dafür ist aus Sicht des BGH der Netzbetreiber als Hersteller des "fehlerhaften Produktes Elektrizität": Er müsse sicherstellen, dass der Strom in der jeweils nutzbaren Spannung im Haushalt ankommt.

Damit greife das Produkthaftungsgesetz, erklärten die Richter weiter. Der Schutz des Verbrauchers erfordere es, dass all diejenigen haften, die an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind.

Der Kunde wollte für die defekten Geräte rund 2800 Euro von dem Netzbetreiber erstattet bekommen. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dem Betreiber zunächst Recht gegeben. Das Landgericht Wuppertal hingegen sprach dem Kläger nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 500 Euro Schadenersatz in Höhe von rund 2300 Euro zu. Die Revision des Netzbetreibers dagegen wies der BGH nun zurück.