Bei Handy-Versicherung auf versteckte Klauseln achten
Stand: 17.03.2016
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München - Das geliebte Smartphone fällt auf den Boden, das Display zerspringt in Hundert Teile – Ärgerlich, doch glücklich ist, wer eine Handy-Versicherung besitzt. Oder? Nicht immer, denn hinter dem angeblichen Rundum-sorglos-Paket verstecken sich oft Fallen. Daher sollten Verbraucher eine Handy-Versicherung nicht unbedacht abschließen und vor der Unterzeichnung unbedingt das Kleingedruckte lesen. Darauf macht das Magazin „Chip“ nach einem Test der bekanntesten Versicherer aufmerksam.
Zeitwert statt Neupreis
Zum Beispiel bei der Finanzierung eines Ersatzgeräts im Schadens- oder Verlustfall. Statt des Kaufpreis eines Neugeräts zahlen manche Anbieter nur einen selbst berechneten Zeitwert. Und der kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ein untersuchter Anbieter zahlt beispielsweise schon am Tag eins nach dem Erwerb höchstens 50 Prozent des Kaufpreises, andere senken den Betrag laufend ab - je älter das Gerät ist.
Auf Selbstbeteiligung achten
Große Unterschiede gibt es auch bei der Selbstbeteiligung. Gute Verträge kommen meist ohne Eigenanteil bei Totalschäden, Diebstahl oder Reparaturen aus. Andere verlangen hingegen zwischen 30 und 70 Euro oder einen festen Prozentsatz des Kaufpreises.
Diebstahlschutz nicht eindeutig
Auch beim Diebstahlschutz lohnt ein genauer Blick. Denn längst nicht jedes mögliche Diebstahlszenario ist abgesichert. In allen untersuchten Verträgen greift der Versicherungsschutz nur zweifelsfrei, wenn das Gerät aus einer Hosen-, Jackeninnentasche oder einer geschlossenen Handtasche gestohlen wird.
Unbedingt das Kleingedruckte lesen
Die Experten warnen außerdem davor, Versprechen von Verkäufern im Laden oder den Werbetexten auf den Webseiten der Versicherer zu viel Glauben zu schenken. Am Ende sei entscheidend, was im Vertrag steht. Und hier gibt es gute Nachrichten: Die meisten Versicherer im Vergleich kamen mit einer bis vier Seiten Kleingedrucktem aus.