Bei defektem Telefonanschluss ist Mietminderung möglich

dpa/tmn | 05.11.2010
Bild: Schwarzes Schnurtelefon


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Karlsruhe - Ein Mieter darf die Miete mindern, wenn der Telefonanschluss nicht funktioniert. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Leitung oder der Anschluss selbst defekt ist, und nicht nur das Signal des Netzbetreibers gestört ist. Dies erklärte der Rechtsanwalt Thomas Hannemann aus Karlsruhe dem dpa-Themendienst.


"Wenn das Kabel gebrochen oder gerissen ist, wird das häufig schwer festzustellen sein." Und der Mieter müsse den Mangel erst dem Vermieter melden, bevor er die Miete mindern kann. Ist nur das Signal gestört, müsse sich der Mieter dagegen an den Netzbetreiber wenden - eine Mietminderung sei dann nicht gerechtfertigt.



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