BdV geht gerichtlich gegen Deutsche Familienversicherung vor
Stand: 19.10.2011
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Henstedt-Ulzburg - Der Bund der Versicherten (BdV) zieht gegen die Deutsche Familienversicherung vor Gericht. Der Grund: Die Assekuranz bewirbt ihre Zahnzusatzversicherung mit einem täglichen Kündigungsrecht, das im Kleingedruckten jedoch erheblich eingeschränkt wird.
So ist das Kündigungsrecht für zwölf Monate ausgeschlossen, wenn ein Kunde seine Zahnzusatzversicherung bei der Deutschen Familienversicherung in Anspruch nimmt. Muss er in dieser Zeit einen weiteren Versicherungsfall melden, beginnt die Frist von neuem zu laufen. Das kann sich bis zu 36 Monate hinziehen. Diese Klausel steht nach Meinung des BdV der Werbeaussage entgegen, der Versicherer sieht das jedoch anders und hat eine Abmahnung nicht akzeptiert, so dass es jetzt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.