Bayern: Volksbegehren zu Mobilfunk zugelassen - Abstimmung im Juli
Das von der ÖDP gestartete Volksbegehren wird von den Freien Wählern unterstützt. Auch zahlreiche Bürgermeister, Ärzte, Apotheker und lokale Initiativen haben sich der ÖDP zufolge dem Anliegen angeschlossen. Ohne die Mithilfe der beiden Oppositionsparteien im Landtag gilt die Unterschriftensammlung aber als ausgesprochen schwierig.
Den Antrag auf Zulassung der Aktion hatten rund 34 000 Bürger unterschrieben. Für den zweiten Schritt sind jetzt etwa 916 000 Unterzeichner nötig. Schafft das Volksbegehren diese Hürde, muss der Landtag das Anliegen umsetzen oder es kommt zu einem abschliessenden Volksentscheid.
Die ÖDP bedauerte, dass das Innenministerium die Eintragungsfrist für das Mobilfunk-Volksbegehren nicht mit dem Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) zusammengelegt hat, das wenige Wochen vorher am 14. Juni anläuft. "Die Staatsregierung verursacht mit dieser Entscheidung aus rein taktischen Gründen unnötige Kosten für die Kommunen", kritisierte Mangold.
Stichwort: Volksbegehren
Für den Weg der direkten Demokratie sind in Bayern hohe Hürden vorgeschrieben. Die Verfassungsväter wollten damit verhindern, dass Interessen von Splittergruppen sich durchsetzen können.
Zunächst müssen 25 000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt werden. Eine Frist dafür gibt es nicht. Finden sich ausreichend Unterstützer, lässt das Innenministerium prüfen, ob das Anliegen verfassungsgemäss ist. Eine Reihe von Initiativen sind am Veto der Verfassungsrichter gescheitert.
Im nächsten Schritt müssen sich für ein Volksbegehren innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in öffentlich zugängliche Listen eintragen, das sind derzeit rund 916 000 Bürger. Zuletzt schaffte die ÖDP-Initiative zur Abschaffung des Bayerischen Senats 1997 mit 10,5 Prozent der Stimmen knapp diese Hürde.
Nach dem Erfolg eines Volksbegehrens muss sich der Landtag innerhalb von drei Monaten mit dem Gesetzentwurf befassen. Findet das Vorhaben im Parlament keine Mehrheit, stimmen die Bürger in einem abschliessenden Volksentscheid über das Anliegen ab.
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