Barmer: Straub tritt Fischer-Nachfolge an
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 04.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Der Vorstandsvorsitzende der Rhön-Klinikum AG, Christoph Straub, soll einem Zeitungsbericht zufolge neuer Chef der Barmer GEK werden. Wie die "Bild"-Zeitung (Montagausgabe) berichtet, soll Straub am 13. April zum Nachfolger von Birgit Fischer gewählt werden, die Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse (8,6 Millionen Versicherte) zum 1. Mai den Rücken kehrt. Die Zeitung beruft sich dabei auf Hinweise aus Barmer-Kreisen. Straub war vor seiner Anstellung beim Rhön-Klinikum neun Jahre bei der Techniker Krankenkasse beschäftigt und war dort von 2005 bis 2009 Vizechef.
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In Deutschland gibt es keine Pflicht für Hausbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Falls Sie Ihr Haus über eine Kreditfinanzierung bauen oder kaufen, kann die Bank den Abschluss einer Gebäudeversicherung allerdings zur Bedingung für die Gewährung des Darlehens machen.
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Grundsätzlich ist zwischen der Kfz-Haftpflicht, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.
Die Haftpflicht benötigen Sie, weil der Gesetzgeber es im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorschreibt. Sie können in Deutschland kein Auto zulassen, ohne dass es in der Haftpflicht versichert ist. Der Nachweis gilt als erbracht, sofern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen können. Wenn Sie die Haftpflicht einmal nicht bezahlen, legt die Zulassungsbehörde Ihnen das Auto still. Hintergrund ist, dass kein Opfer eines Verkehrsunfalls auf den Schäden sitzenbleiben soll. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen oder zumindest eine Teilschuld tragen. Dann zahlt die Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und in dem Umfang, wie Sie dafür haften. Die Kfz-Haftpflicht kommt folglich für gegen den Fahrzeughalter gerichtete Schadensersatzansprüche Dritter auf.
Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig. Die Kaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es wird unterschieden zwischen einer Teilkasko-und einer Vollkaskoversicherung. Während eine Teilkaskoversicherung durch Brand, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss oder Unwetter verursachte Fahrzeugschäden deckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich die Absicherung von Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen können.
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Eine Wohngebäudeversicherung gilt für alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude einschließlich daran anschließender Terrassen sowie Balkone.
Zum Gebäude gehören neben der Bausubstanz alle fest verbauten Bestandteile des Hauses wie Sanitär- und Heizungsanlagen, Fliesen oder die maßgefertigte Einbauküche. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Gebäudezubehör wie Müllboxen und die Briefkasten- und Klingelanlage.
Damit auch Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, geben Sie diese beim Vertragsabschluss mit an.
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Üblicherweise sind in der Wohngebäudeversicherung die folgenden Gefahren versichert:
- Feuer (Dazu gehören auch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.)
- Leitungswasser (zum Beispiel Bruchschäden an Rohren im Gebäudeinneren)
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Bei Bedarf können Sie weitere Risiken mitversichern, zum Beispiel:
- Elementarschäden wie Rückstau, Überschwemmung oder Erdbeben
- Graffitischäden
- Grundstücksbestandteile wie Gehwegbefestigungen und Beleuchtungsanlagen sowie freistehende Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Hundezwinger
- Photovoltaikanlagen
- Rohrleitungen auf dem Grundstück oder darüber hinaus