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Ausländische Reserverad-Pflicht gilt nicht für deutsche Fahrer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Auf Grundlage des Wiener Übereinkommens von 1968 ist es für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen wurden, nicht verpflichtend, im Ausland ein Reserverad mitzuführen. Darauf weist der ADAC noch einmal ausdrücklich hin.

Wer mit seinem in Deutschland zugelassenen Auto in ein Land mit Reserveradpflicht reist, muss trotzdem in der Regel keines mitführen. Denn laut ADAC bestimmen nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 die Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften des Zulassungsstaates, wie das Fahrzeug ausgestattet sein muss. "Da es in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, ein Reserverad mitzuführen, brauchen Autourlauber ein solches auch nicht, wenn sie mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs sind", erklärt Diana Sprung vom ADAC. "Auf eine Reifenpanne sollten Autofahrer aber dennoch vorbereitet sein", so Sprung. Etwa mit einem Pannenspray. Anders sieht es natürlich mit Verhaltensvorschriften aus. "So müssen sich Autofahrer an die Geschwindigkeitsregelungen halten, die in dem jeweiligen Land gelten", nennt Sprung nur ein Beispiel dafür.