Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ausbau der Stromnetze könnte sich verzögern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags äußert Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Ausbau der Stromnetze und könnte damit für weitere Verzögerungen sorgen. Das von der großen Koalition im vergangenen Jahr verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz sei möglicherweise unwirksam, schreibt das "Handelsblatt" (Mittwoch) unter Berufung auf das Gutachten. Damit sei Landesgesetz außer Kraft gesetzt worden. Die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung sei aber zweifelhaft, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.

Das Gesetz enthält eine Liste mit 24 Höchstspannungsleitungen, für deren Bau "vordringlicher Bedarf" festgestellt wird - etwa für Leitungen, die den Strom von Meeres-Windanlagen ins Landesinnere transportieren. Außerdem werden im Gesetz vier Abschnitte aufgelistet, bei denen die Höchstspannungsleitungen in Pilotprojekten unterirdisch verlegt werden sollen. Weitere Erdverkabelungen sieht das Gesetz nicht vor. Das ist vielen Menschen in Niedersachsen zu wenig.

Niedersachsen ist das wichtigste Transitland für den Stromtransport von neuen Erzeugungsschwerpunkten im Norden nach West- und Süddeutschland. Das Land hatte ein Gesetz verabschiedet, das umfassende Erdverkabelungen vorsah. Damit sollte der Widerstand der Bevölkerung gegen neue Stromleitungen aufgelöst werden. Allerdings sind die Kosten für Erdleitungen deutlich höher. Der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Holger Ortel (SPD), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sieht laut Zeitung die Entscheidungskompetenz bei der Landesregierung.

Es gibt allerdings auch Expertenstimmen, die die Zuständigkeit des Bundes nicht bezweifeln. "Wenn der Bund die Erdverkabelungstechnologie erproben will, dann kann das nicht zusätzlich noch jedes Land individuell regeln", zitiert das "Handelsblatt" den Berliner Rechtsprofessor Helmut Lecheler.