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Augen auf bei Vorfälligkeitsentschädigung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer eine Immobilienfinanzierung vorzeitig beenden möchte, kann zur Kasse gebeten werden. Denn die Banken fordern dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Berechnung dieses Ausgleiches ist kompliziert und nicht immer korrekt: Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind zwei Drittel der Abrechnungen nachteilig für Verbraucher. Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig kündigen muss, sollte folgende Punkte beachten.

Bei rechtlich zweifelhaften Klauseln im Vertrag können Verbraucher ihren Kredit auch noch Jahre später widerrufen, ohne dass sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Gerade in älteren Verträgen sind die Widerrufsbelehrungen oft nicht rechtens - in neun von zehn Fällen kamen die Verbraucherschützer zu diesem Ergebnis.

"Bei einem Kredit mit Sondertilgung muss das Kreditinstitut die maximal mögliche Höhe der Sondertilgung bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigen", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Da der Kunde einen Teil des Kredits außerplanmäßig zurückzahlen darf, kann das Kreditinstitut über die Laufzeit nicht mit den vollen Zinsgewinnen rechnen.

Kreditinstitute berechnen in der Regel für ein mögliches Ausfallrisiko pauschale Aufschläge auf den Zinssatz. "Kündigt ein Kunde seinen Kredit vorzeitig, entfällt dieser Faktor. Die ersparten Risikokosten müssen in der Ausgleichs-Berechnung auftauchen und das tatsächliche Risiko abbilden", sagt Nauhauser.

Grundsätzlich sei eine Kontrolle schwierig, da die Gerichte die für die Berechnung verwendeten internen Zahlen der Banken kaum überprüfen können, sagt Verbraucherschützer Nauhauser.