Auflage des Kartellamtes verhilft RWE zu gutem Geschäft

dpa | 15.02.2008
Bild: Stromleitungen

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Berlin (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE ist Nutznießer der Auflagen, die ihm das Bundeskartellamt gemacht hat. Bei der erzwungenen Auktionierung eines Sonderkontingentes von besonders günstig produziertem Strom an Großverbraucher in der Industrie erzielte das Unternehmen nach Angaben von Auktionsteilnehmern in etwa die Preise, die auch im Stromhandel an der Leipziger Strombörse EEX fällig geworden wären, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe). Das Unternehmen konnte aus einer Not eine Tugend machen, die Befürchtungen von Stromverbrauchern haben sich damit bewahrheitet. "Das ist hanebüchen. Doch das Ergebnis war vorhersehbar", sagte Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK, in dem sich Stromverbraucher aus der Industrie zusammengeschlossen haben.

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RWE hatte sich im September vergangenen Jahres gegenüber dem Bundeskartellamt zu der Auktion verpflichtet. Im Gegenzug stellten die Wettbewerbshüter das Verfahren gegen RWE wegen der Einpreisung von Emissionszertifikaten ein, das verschiedene große Stromverbraucher angestrengt hatten: Sie warfen RWE vor, die Verschmutzungsrechte, die dem Stromerzeuger unentgeltlich zugeteilt worden waren, ihren Kunden zum jeweils aktuellen Marktpreis in Rechnung zu stellen. Nach Berechnungen der Stromverbraucher konnten die Energiekonzerne auf diesem Wege milliardenschwere Zusatzgewinne verbuchen. Diese Praxis der "Einpreisung" sei nur wegen des fehlenden Wettbewerbs auf den Strommärkten möglich. Das Kartellamt sah darin eine "missbräuchliche Preisstellung". Am Ende stellte das Kartellamt das Verfahren ein und verpflichtete RWE im Gegenzug zu der Versteigerung besonders günstig produzierter Stromkontingente. Das Unternehmen äußerte sich damals erleichtert über den Kompromiss: Er sei "einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch mehrere Instanzen vorzuziehen". Der Konzern stellte in Aussicht, der Kompromiss werde sich für die Kunden "positiv auswirken".

Unternehmen, die an der ersten Auktion dieser Art am vergangenen Mittwoch teilnahmen, spürten davon nichts. Spätestens als Preise von über 61 Euro für die Megawattstunde aufgerufen wurden, verabschiedeten sich viele Bieter. Das entspricht etwa dem Wert, der auch an der EEX für Strom fällig wird, der 2009 geliefert wird. Zum Vergleich: Der Erzeugungspreis liegt nach Branchenangaben in den Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken bei etwa 15 Euro. Wie weit der Preis bei der Auktionierung am Mittwoch möglicherweise noch über den Wert von 61 Euro hinausschoss, lässt sich im Moment noch nicht sagen: Bei RWE hieß es am Donnerstag, man prüfe noch die Ergebnisse der Auktionierung. Die Endpreise seien noch nicht bekannt. Die Aktion soll kein Einzelfall bleiben. Das Kartellamt schreibt RWE von 2008 bis 2011 je eine Auktion pro Quartal vor.

Ob das Kartellamt in einem noch laufenden, ähnlich gelagerten Verfahren gegen E.ON die gleiche Lösung vorschlägt, erscheint angesichts der Erfahrungen vom Mittwoch fraglich. "Es wäre schön, wenn die Wettbewerbshüter im Fall E.ON zu wirkungsvolleren Maßnahmen greifen würden", hieß es beim Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE). Großen Stromverbrauchern, die erheblich unter den hohen Preisen litten, sei mit der Auktion vom Mittwoch nicht gedient.



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