Auch in Deutschland härtere Gangart gegen Musik-Piraten
Vor rund vier Jahren brachte der amerikanische Verband der Plattenindustrie zum Beispiel ein damals zwölfjähriges Mädchen vor Gericht, das insgesamt 1000 Songs auf den heimischen Rechner herunter geladen haben soll. Von seiner Forderung von zunächst 150 000 Dollar pro Song als Schadenersatz rückte der Verband schließlich ab und einigte sich mit der Mutter des Kindes außergerichtlich auf eine Zahlung von 2000 Dollar.
Auch in Deutschland kommt es meist zu außergerichtlichen Einigungen - gerade wenn Kinder an den Downloads beteiligt waren. Denn nach Angaben des Karlsruher Rechtsanwalts Michael Rosenthal ist die Rechtslage im Fall von Minderjährigen hier immer noch unklar. Es gebe noch keine einheitliche Rechtsprechung oder obergerichtliche Urteile, nach denen sich künftige Entscheidungen richten könnten, sagte der Anwalt.
Dennoch zeigen nach Angaben des Bundesverbandes der Fonografischen Wirtschaft die verstärkte Strafverfolgung bereits Wirkung: Von 2005 auf 2006 war die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von 412 auf 384 Millionen Stück zurück gegangen. Den meist jugendlichen Tauschbörsen-Nutzern mangelt es nach Meinung der Musikindustrie immer noch an Unrechtsbewusstsein beim illegalen Musiktausch.
Die Filmindustrie will nicht die gleichen Fehler wie die Plattenfirmen machen und versucht schon seit einiger Zeit, potenzielle illegale Kopierer frühzeitig abzuschrecken. Vor etwas mehr als drei Jahren startete sie eine umstrittene Werbe-Aktion unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher". Ziel dieser und ähnlicher Aktionen ist es, die Strafbarkeit von der Verbreitung und dem Tausch solcher Kopien ins Bewusstsein zu rücken. Viele Verbraucherorganisationen kritisieren die Aktionen allerdings als eine unverhältnismäßige Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten.
Die Musikindustrie-Verbände in den USA und in Deutschland gehen bei der Verfolgung von illegalem Musiktausch ganz ähnlich vor. Die Ermittler forschen bei Verdacht im Internet auf Tauschbörsen und gegebenenfalls über die Internet-Provider nach den IP-Adressen der auffällig gewordenen Computer. Darüber lassen sich die Nutzer beziehungsweise Eigentümer eindeutig identifizieren. Diese Informationen werden dann für die Strafverfolgung an die Staatsanwalt übergeben. Für eine effektivere Fahndung befürworten die Verbände deshalb auch die aktuellen Pläne des Bundesrates. Danach könnten gespeicherte Verbindungen bei den Internet-Providern auch zu zivilrechtlichen Zwecken verwendet werden.
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