Anwalt bestätigt Preisgrenze für Roaming-Gebühren

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Luxemburg - Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag die von der EU festgelegte Preisgrenze für Handygespräche im Ausland für rechtens erklärt. Ein entsprechendes EU-Gesetz hatte die Mobilfunkbetreiber vor zwei Jahren gezwungen, ihre Tarife für die Mobilfunknutzung im Ausland zu senken und bestimmte Grenzen festgelegt. Damit können sich mehrere große Mobilfunkanbieter wenig Hoffnung machen, dass die EU-Regelung modifiziert wird. Die juristische Bewertung durch den Generalanwalt ist nicht bindend. Das Gericht folgt beim Urteil aber oft seiner Einschätzung.


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Die vier europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, die Telefonica-Tochtergesellschaft O2, T-Mobile und Orange hatten vor einem britischen Gericht gegen die sogenannte Roaming-Regulierung der EU geklagt. Diese Regelung von 2007 verlangte eine deutliche Senkung dieser Gebühren. Der britische High Court legte den Rechtsstreit dem EuGH in Luxemburg vor.

Die EU-Regelung setzte ursprünglich eine Obergrenze von 0,49 Euro für aus dem Ausland geführte Gespräche sowie eine Tarifbegrenzung von 0,24 Euro für empfangene Mobilfunkgespräche im Ausland. Weitere Reduzierungen waren nach dieser Regelung jährlich vorgesehen, so dass die Kosten im Ausland für geführte Gespräche bei 0,36 Euro und bei 0,11 Euro für empfangene Anrufe im Jahr 2011 liegen würden. Die Regelung gilt für alle 27 EU-Länder sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein.



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