Anschluss ans Fernwärmenetz ist Modernisierungsmaßnahme

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Bild: Kraft-Wärme-Kopplungsanlage


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Berlin - Wenn ein Vermieter seine Immobilie an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz anschließen lässt und somit weniger Energie verbraucht, muss der Mieter diese Maßnahme grundsätzlich dulden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. September 2008 (AZ: VIII ZR 275/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.


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Deren Präsident Rolf Kornemann betont, dass diese Entscheidung des BGH alle Vermieter ermutige, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Besonders private Vermieter würden häufig vor einer energetischen Sanierung zurückschrecken. Dies sei nicht eine Folge mangelnden Willens, sondern vielfach dem Mietrecht geschuldet. Dieses ermögliche es Mietern in vielen Fällen, Energieeinsparmaßnahmen zu blockieren. Die Entscheidung reduziere diese Blockademöglichkeiten, so Kornemann.



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