Alte Schnurlos-Telefone an Frequenzen erkennen - Verbot ab 2009

dpa
Bild: Telefon mit Wahltasten


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Bonn (dpa/tmn) - Ob sie ein altes Telefon vom Standard CT1+ oder CT2 besitzen, können Verbraucher am besten an den Angaben zu den verwendeten Frequenzen erkennen. Die vom 1. Januar 2009 an verbotenen schnurlosen Telefone der beiden Standards funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz). Am Telefon selbst fänden sich dazu nur selten Angaben, so Renate Hichert von der Bundesnetzagentur in Bonn. "Am besten sieht man auf dem Karton oder in der Gebrauchsanweisung nach."

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Hintergrund des Verbotes ist, dass die entsprechenden Frequenzen seinerzeit begrenzt erteilt wurden. CT1+ soll demnach künftig europaweit für den Mobilfunk und CT2 für andere Funkanwendungen genutzt werden. Wer die Geräte auch im kommenden Jahr weiter verwendet, riskiert ein Bußgeld und muss gegebenenfalls die Kosten für eine Entstörung tragen. Aktuelle Schnurlos-Telefone, die nach dem DECT-Standard arbeiten, sind von dem Verbot nicht betroffen. Sie dürfen noch bis mindestens 2013 verwendet werden.


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