Abmahnung von T-Online: NEFkom darf Begriff Highspeed nicht mehr verwenden

dpa, Verivox | 19.04.2001
Bild: Hand auf Laptop-Tastatur



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(cz/dpa) Der fränkische Telekommunikationsanbieter NEFkom darf zunächst nicht mehr den Begriff "Highspeed" für ISDN-Zugänge ins Internet benutzen.


Eine entsprechende einstweilige Verfügung habe das Landgericht Nürnberg-Fürth ausgesprochen, teilte das Nürnberger Unternehmen am Mittwoch mit. T-Online hatte gegen die Benutzung des Begriffs in der Werbung geklagt. Das Unternehmen sieht darin einen Wettbewerbs-Verstoß. Nach Ansicht der Telekom-Tochter hat sich das Wort "Highspeed" für breitbandige und nicht für ISDN- gestützte Internetzugänge etabliert. Nefkom rechnet in ungefähr vier Wochen mit einer mündlichen Verhandlung.



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