Abmahnung von T-Online: NEFkom darf Begriff Highspeed nicht mehr verwenden
dpa, Verivox | 19.04.2001
(cz/dpa) Der fränkische Telekommunikationsanbieter NEFkom darf zunächst nicht mehr den Begriff "Highspeed" für ISDN-Zugänge ins Internet benutzen.
Eine entsprechende einstweilige Verfügung habe das Landgericht Nürnberg-Fürth ausgesprochen, teilte das Nürnberger Unternehmen am Mittwoch mit. T-Online hatte gegen die Benutzung des Begriffs in der Werbung geklagt. Das Unternehmen sieht darin einen Wettbewerbs-Verstoß. Nach Ansicht der Telekom-Tochter hat sich das Wort "Highspeed" für breitbandige und nicht für ISDN- gestützte Internetzugänge etabliert. Nefkom rechnet in ungefähr vier Wochen mit einer mündlichen Verhandlung.
Weitere Nachrichten vom 19.04.2001
- Zeitung: MobilCom schluckt Hutchison
- UPDATE2: Kommt TelDaFax zurück? - Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
- Castor-Transport von Biblis nach Sellafield steht bevor
- Call-by-Call: NetCologne wirft Telekom Rufschädigung vor
Surf-Tipps
Aktionen
Wechseln über Verivox
Die Nummer 1 im Energiebereich stellt sich vor: Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in Deutschland. Daneben bietet Verivox

Tarifvergleiche für Telekommunikation, Versicherungen und Finanzen an.
Mehr erfahren
MeinVerivox
- Benachrichtigungen verwalten
- Wechselaufträge verfolgen
- Verivox weiterempfehlen
