Ab Oktober müssen Online-Verträge auch online kündbar sein
Stand: 23.09.2016
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Berlin - Ab 1. Oktober dürfen Verbraucher einen über das Internet abgeschlossenen Vertrag auch online wieder kündigen. Dann tritt eine neue gesetzliche Regelung im Verbraucherschutz in Kraft.
Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (Davit) erklärt, reicht dann schon eine E-Mail zum Kündigen eines online abgeschlossenen Standardvertrags aus. Diese E-Mail muss eindeutig die Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine Kündigung in Form eines Briefes auf Papier ist dann nicht mehr nötig.
Allerdings: Die Regelungen müssen nur Neukunden kommuniziert werden. Unternehmen sind laut Davit nicht verpflichtet, Bestandskunden auf Veränderungen im Kündigungsrecht hinzuweisen.
Vorlagen für Kündigungsschreiben
Wir haben eine Reihe von Kündigungsvorlagen für Sie als PDF-Dateien zusammengestellt. Wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, laden Sie die Dateien einfach herunter und füllen Sie sie aus. Dann speichern Sie die Datei und schicken Sie per E-Mail an den Anbieter. Fertig!
Eine Unterschrift ist bei online abgeschlossenen Verträgen nicht mehr nötig. Sie können im Acrobat Reader unter "Werkzeuge" ("Tools") aber dennoch eine digitale oder handschriftliche Unterschrift einfügen.
Kündigung durch den neuen Anbieter ist bequemer
Oft geht es jedoch noch einfacher - beim Strom- oder Gasanbieterwechsel ist es beispielsweise besser, den neuen Anbieter mit der Kündigung beim bisherigen Versorger zu beauftragen. Selber aktiv werden muss man nur, wenn kurze Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.