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Ab 2017: Rauchmelderpflicht deutschlandweit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Seit kurzer Zeit steht fest, dass auch Berliner Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten sind. Ab 2017 sind alle Eigentümer von Wohnraum in der Hauptstadt verpflichtet, solche Warnsysteme zu installieren. Damit wird diese Sicherheitsmaßnahme deutschlandweit gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sind Rauchmelder längst als Lebensretter bekannt und sollten in keinem Haushalt fehlen.

Die Mehrheit der Menschen unterschätzt jedoch die Brandgefahren im Haushalt, denn statistisch gesehen sind nur wenige Bundesbürger betroffen. In vielen Fällen wird ein potenzielles Feuer sogar rechtzeitig erkannt und es kann entsprechend reagiert werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht, wenn alle Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung schlafen und sich Feuer und Rauch unbemerkt entwickeln können.

In nur wenigen Minuten fehlt die Luft

Monatlich verunglücken in Deutschland etwa 20 Menschen tödlich, weil sie im Schlaf vom Feuer überrascht werden. Todesursache ist in fast allen Fällen eine Rauchvergiftung. Denn noch bevor Flammen um sich greifen, entstehen giftige Gase, die sich schnell in Räumen ausbreiten. So bleiben oft nur zwei bis vier Minuten, um aus dem Gefahrenbereich zu fliehen, bevor die Luft zum Atmen ausgeht.

Eigentümer für Technik verantwortlich

In der Regel ist der Eigentümer für die Installation von Rauchmeldern in Wohnräumen zuständig. Obwohl gemeinsame Vereinbarungen mit Mietern getroffen werden können, betonte das Landgericht Köln zuletzt, dass Vermieter hier eine Dispositionsbefugnis haben. Sie entscheiden somit, welches Gerät zum Einsatz kommt.

Smarte Geräte für die einfache Handhabe

Besitzer oder Verwalter von Gebäuden mit mehreren Mietparteien werden wohl auf intelligente Technik, sogenannte Smart-Home-Technik, setzen, die nicht nur die Funktion des Rauchmelders erfüllt, sondern verschiedene Gase registriert und zugleich über den Batteriestand per Funk informiert. Auch für Eigenheim und Privatwohnung ist diese Technik nützlich. Hier schafft Smart Home Sicherheit und ist außerdem noch einfach zu bedienen. Verbunden mit anderen Geräten lässt sich fast das gesamte Zuhause mit einer Fernbedienung steuern und verwalten.

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Neu-/Umbauten   Alle Gebäude
Baden-Württemberg ab 10.07.2013 bis 31.12.2014
Bayern ab 01.01.2013 bis 31.12.2017
Berlin ab 01.01.2017 bis 31.12.2020  
Brandenburg ab 01.07.2016 bis 31.12.2020
Bremen ab 01.05.2010 bis 31.12.2015
Hamburg ab 01.04.2006 bis 31.12.2010
Hessen ab 24.06.2005 bis 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern   ab 01.09.2006 bis 31.12.2009
Niedersachsen   ab 01.11.2012 bis 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen ab 01.04.2013 bis 31.12.2016
Rheinland-Pfalz ab 23.12.2003 bis 12.07.2012
Saarland ab 18.02.2004 bis 31.12.2016
Sachsen ab 01.01.2016 - - -
Sachsen-Anhalt ab 17.12.2009 bis 31.12.2015
Schleswig-Holstein   ab 01.04.2005 bis 31.12.2010
Thüringen ab 29.02.2008 bis 31.12.2018

So unterschiedlich die Fristsetzung in den einzelnen Bundesländern ist, relative Einigkeit herrscht darüber, welche Räume mit Rauchmeldern auszustatten sind.

Räume, in denen Rauchmelderpflicht besteht
Baden-Württemberg Schlafräume und Rettungswege
Berlin und Brandenburg Aufenthaltsräume (außer Küchen) und Flure, über die Rettungswege führen
Restliche Bundesländer   Schlafräume, Kinderzimmer und Flure zu Aufenthaltsräumen