Ab 1. August rote Stoppschilder auf Seiten mit Kinderpornografie

dpa | 10.07.2009
Bild: Justitia

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Berlin - Ab dem 1. August werden im Internet auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalt rote Stoppschilder erscheinen. Am Freitag billigte der Bundesrat einmütig das Gesetz mit den umstrittenen Internet-Sperren. Durch diesen Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre strafbar ist.


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Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-Adressen zur Verfügung stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll aber versucht werden, die Porno-Seiten löschen zu lassen. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Vor allem aus der Web-Gemeinde waren die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Sperren als Einfallstor für Zensur im Internet bekämpft worden. Kritiker haben zuletzt noch an die Bundesländer appelliert, die Sperren als Teil des Polizeirechts und damit als Ländersache zu sehen und eine bundesweite Regelung abzulehnen. Jetzt kann es aus diesem Grund auch zu Verfassungsklagen kommen.

Die Wirkung des Gesetzes war in der parlamentarischen Beratung abgeschwächt worden. So dürfen Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten soll die BKA-Sperrlisten regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen.

Das BKA geht von "einigen 1000 Domains" aus, die zu sperren sind. Rund 150 bis 200 neue Seiten würden schätzungsweise pro Woche dazukommen. Internet-Experten sind sich einig, dass Sperren von Websites relativ einfach zu umgehen sind. Anleitungen dazu kursieren im Web.



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