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7 Fragen zum Thema Telefonwerbung: So schützen sich Verbraucher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Dem seit 2013 gültigen Anti-Abzocke-Gesetz zum Trotz gehen bei der Bundesnetzagentur weiterhin zahlreiche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. 7 Fragen zum Thema Telefonwerbung und wie sich genervte Verbraucher schützen können:

Welche Telefonwerbung ist erlaubt und welche nicht?

Telefonwerbung ist seit 2009 nur erlaubt bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Diese muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Die Regeln gelten auch für Bestandskunden von Firmen. Auch dürfen Firmen seit 2009 ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken, wodurch Werbeanrufe leichter zurückverfolgbar sein sollen.

Verstoßen Firmen gegen die Regeln, drohen Bußgelder. Die Höchstgrenze wurde vor einem Jahr von 50.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Geldbußen können auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden. Bisher galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen.

Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen?

Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten bei unerlaubten Anrufen, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen und diese Angaben dann an die für sie zuständige Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen. Bei Beschwerden kann die Netzagentur ein Verfahren einleiten und ein Bußgeld verhängen.

Bieten die Telefongesellschaften Schutz vor Werbeanrufen?

Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Davon können dann aber auch erwünschte Anrufe betroffen sein.

Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung?

Verbraucherschützern zufolge rufen Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung an, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Telefonwerbung für Gewinnspiele geht demnach zurück.

Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?

Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist. Verbrauchern werden Verträge regelrecht untergeschoben. Verbraucherschützer fordern deswegen die Pflicht zu einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch die Verbraucher. Zumindest für Gewinnspiele müssen Verträge seit vergangenem Jahr in Textform abgeschlossen werden.

Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht. Verbraucher können innerhalb von zwei bis vier Wochen ohne Angabe von Gründen am Telefon geschlossene Verträge widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er darüber nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen.

Was kann ich machen, wenn einfach Geld von meinem Konto abgebucht wurde?

Unternehmen dürfen Geld von fremden Konten nur abbuchen, wenn deren Inhaber vorher eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschrieben haben. Wird dennoch Geld abgebucht, sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden. Die Kreditinstitute machen die Buchung wieder rückgängig. Verbraucher sollte ihre Kontoauszüge regelmäßig auf Abbuchungen kontrollieren.