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0900er-Nummern: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Wenn Kinder unbemerkt über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen Eltern die Rechnung nicht begleichen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden. Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben ("Pay by Call"). Der Junge rief dort 21 Mal an. (Az. III ZR 368/16)

Das Urteil schützt nicht nur Eltern, sondern alle Leute, deren Telefonanschluss ohne ihr Wissen für teure Bestellungen missbraucht wird. Denn der Senat entschied generell, dass eine Vorschrift im Telekommunikationsgesetz nicht für Zahlungsdienste übers Telefon gilt. Nach diesem Paragrafen hätte die Mutter nachweisen müssen, dass ihr die Nutzung der Leistungen "nicht zugerechnet werden kann".

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht aber, dass für nicht autorisierte Zahlungen der Dienstleister haftet. Auf dieser Grundlage entschieden die Richter den Fall. Das bedeutet allerdings auch, dass die Sache zum Beispiel bei Anrufen von Kindern bei einer Sex-Hotline anders ausgehen kann. Denn hier wird die Leistung quasi direkt am Telefon erbracht, und es geht nicht nur um die Abwicklung der Bezahlung.

Sogenannte Free-to-Play-Spiele sind in der Branche ein wachsender Markt. Die Basis-Version ist gratis. Bestimmte Extras wie virtuelle Ausrüstung, eine andere Spielerfigur oder neue Levels müssen aber bezahlt werden. Über "Pay by Call" passiert das eher selten. Gängiger ist die Abrechnung über die Mobilfunkrechnung, denn viele Leute spielen inzwischen auf dem Smartphone oder Tablet-Computer.

Auch die Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte ist möglich. Wer Guthaben-Karten im Geschäft kauft, hat von vornherein nur eine begrenzte Summe zum Ausgeben zur Verfügung.