Kündigungsfrist: Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.
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