Kündigung: Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?

Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

  • Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
  • Bei Verträgen, die in Kürze auslaufen und sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängern. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

 
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