Anbieterwechsel: Wer kann den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.
Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es am Markt noch keine echten Alternativen. Ein Anbieterwechsel ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch können verbilligte Sondertarife derzeit nur vom örtlichen Versorger bezogen werden.
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