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Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse hat großen Einfluss auf die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung. Je länger Sie schadenfrei fahren, desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung. Nach jedem schadenfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft. Die SF-Klassen gehen von 0 ( = Fahranfänger) bis 45 oder 50 ( = 45 bzw. 50 unfallfrei gefahrene Jahre). Insgesamt können Sie so die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung so um bis zu 80% senken. Dieser so genannte Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich nur auf Ihre Versicherungsbeiträge zur Haftpflicht und Vollkasko aus. Die Teilkasko ist von der SF-Klasse nicht betroffen.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche SF-Klasse habe ich?
  2. Tabelle: SF-Klassen & Beitragssätze im Überblick
  3. Fahranfänger und Zweitwagen
  4. Was bedeutet Rückstufung?
  5. Folgen einer Rückstufung
  6. Schaden melden: Ja oder Nein?
  7. Rückstufung verhindern: So geht's
  8. Sonderkündigung nach Rückstufung
  9. Schadenfreitsklasse übertragen
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Weitere interessante Artikel
  12. Das ist Verivox

Welche SF-Klasse habe ich?

Mit einem Blick auf die letzte Rechnung Ihrer Kfz-Versicherung finden Sie schnell heraus, in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich aktuell befinden. Alternativ dazu können Sie Ihre SF-Klasse auch einfach selbst berechnen. Wissen Sie, wie viele Jahre Sie bereits Ihr Auto versichert haben, ohne dass ein Schaden bei der Versicherung gemeldet wurde? Dann zählen Sie die unfallfreien Jahre einfach zusammen - im Regelfall entspricht das Ergebnis Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Um ganz sicher zu gehen, können Sie Ihre SF-Klasse auch einfach bei Ihrem Kfz-Versicherungsanbieter erfragen. Wie sich schadenfreie Jahre und Schadenfreiheitsklasse zusammen verhalten, sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Erklärung zur Schadenfreiheitsklasse

Für jede SF-Klasse vergibt der Kfz-Versicherer einen Prozentsatz – ausgehend von einem „Normalwert“ bei 100 Prozent. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger der Prozentwert und desto niedriger der Beitrag. Unfallfreie Fahrer „erfahren“ sich so einen Rabatt beim Versicherungsbeitrag. Die Prozentsätze der Versicherer sind unterschiedlich. Bei mancher Kfz-Versicherung liegen Autofahrer nach einem schadenfreien Jahr schon bei einem Beitragssatz von 43 Prozent in der Kfz-Haftpflicht, bei anderen erst bei 58 Prozent. Wie teuer die Versicherung wirklich ist, offenbart aber erst ein Beitragsvergleich. 58 Prozent bei einem günstigen Anbieter können preiswerter sein als 45 Prozent bei einem teuren Versicherer. Die folgende Tabelle zeigt typische Prozentsätze der einzelnen SF-Klassen. Wir haben dafür die Schadenfreiheitsstaffeln von fünf großen Versicherern ausgewertet.

Tabelle: SF-Klassen & Beitragssätze im Überblick

Unfallfreie Jahre
SF-Klasse
Haftpflicht
Vollkasko
0 M (Malus) 100-130 % 65-110 %
0 SF 0 72-105 % 51-60 %
0 S (Schaden) 65-90 % 55 %
0 SF 1/2 50-70 % 42-50 %
1 Jahr SF 1 43-58 % 38-46 %
2 Jahre SF 2 40-52 % 36-42 %
3 Jahre SF 3 36-48 % 35-41 %
5 Jahre SF 5 33-44 % 33-38 %
10 Jahre SF 10 26-37 % 29-33 %
15 Jahre SF 15 23-31 % 26-29 %
20 Jahre SF 20 21-29 % 23-25 %
25 Jahre SF 25 19-26 % 21-23 %
30 Jahre SF 30 18-24 % 19-22 %
35 Jahre SF 35 17-20 % 18-20 %
40 Jahre SF 40 15-18 % 17-18 %
45 Jahre SF 45 14-17 % 15-17 %

Bis vor wenigen Jahren endeten die meisten Schadenfreiheitsstaffeln nach 35 schadenfreien Jahren. Das ändert sich gerade und schon jetzt haben die meisten Autoversicherer ihre Schadenfreiheitsstaffeln auf 45 oder 50 schadenfreie Jahre verlängert. Davon profitieren Senioren, die besonders viele Jahre unfallfrei fahren. Gegenüber der alten SF-Klasse 35 können sie den Beitragssatz noch einmal um fast ein Fünftel senken.

Risikozuschläge in den Sonderklassen der SF-Klasse

Oberhalb der SF-Klasse 1 haben die Versicherer weitere Schadenfreiheitsklassen.

  • SF-Klasse 0: Bei jungen Fahranfängern
  • SF-Klasse ½ : Für Fahranfänger, die seit mindestens drei Jahren einen Führerschein haben, und für Zweitwagen
  • SF-Klasse S: In diese sogenannte Schadenklasse werden Kunden teilweise nach einem Schaden zurückgestuft. Diese Schadenklasse haben nicht alle Versicherer.
  • SF-Klasse M: Diese Malusklasse ist die teuerste Stufe. Autofahrer werden in der Regel erst nach mehreren Schäden dort eingestuft.

In diesen Schadenfreiheitsklassen ist die Kfz-Versicherung besonders teuer.

Sonderfall: Fahranfänger und Zweitwagen

Wer gleich nach dem Erwerb des Führerscheins ein eigenes Auto anmeldet und versichert, beginnt in der teuren SF-Klasse 0. Etwas günstiger wird es für diejenigen, die in den ersten Jahren ein anderes Auto – etwa das der Eltern – mitnutzen und erst mehr als drei Jahre nach der erfolgreichen Führerscheinprüfung zum eigenen Auto wechseln. Für diese Gruppe gibt es die Schadenfreiheitsklasse ½, die mit günstigeren Beiträgen als SF0 verbunden ist. Richtig teuer wird es für Fahranfänger, die einen Unfall verursachen und den Schaden von der Versicherung regulieren lassen. Dann nämlich erfolgt eine Rückstufung in die so genannte Malusklasse M, die mit noch höheren Versicherungskosten verbunden ist als SF0.

Tipp: Nutzen Sie unsere 12 Spartipps für eine günstige Kfz-Versicherung für Fahranfänger.

Wenn Sie einen Zweitwagen erwerben, können Sie nicht die bestehende Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstfahrzeugs übernehmen. Standard ist bei den meisten Versicherungen die Aufnahme des Zweitwagens in die SF ½ – unter der Voraussetzung, dass Sie schon regulär mindestens in dieser Klasse eingestuft sind. Manche Anbieter gewähren auch eine günstigere Einstufung, etwa wenn auch das Erstfahrzeug dort versichert ist oder der Versicherungsnehmer schon einige schadenfreie Jahre vorweisen kann.

Erhalt der SF-Klasse nach dem Verkauf des Zweitwagens

Nach dem Verkauf des Zweitwagens bleibt Ihnen im Regelfall die erreichte Schadenfreiheitsklasse noch einige Zeit erhalten. Marktüblich ist, dass Sie bis zu sieben Jahre nach Beendigung des letzten Versicherungsverhältnisses wieder in die alte SF-Klasse einsteigen können. Auf diese Weise bleiben Ihnen die Vergünstigungen erhalten, wenn Sie eine gewisse Zeit auf den Zweitwagen verzichten und dann wieder ein Fahrzeug erwerben.

Tipp: Lesen Sie dazu unsere Spartipps zum Versichern Ihres Zweitwagens.

Was bedeutet Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse?

SchadenfreiheitsklasseVerursachen Sie mit Ihrem Auto einen Schaden, der über die Kfz-Haftpflicht reguliert werden muss (Schäden an Dritten), werden Sie hier in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse für die Haftpflicht zurückgestuft. Ebenso verhält es sich, wenn sich für Ihr Fahrzeug ein Vollkaskoschaden ereignet. Die Folge: Ihre Kfz-Versicherung wird ab dem nächsten Versicherungsjahr teurer. Nur Schäden, die über die Teilkaskoversicherung reguliert werden, beeinflussen Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht.

Hinweis: Je nach Kfz-Versicherungsanbieter unterscheidet sich, wie weit Sie in Ihrer SF-Klasse zurückgestuft werden - eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Wie Ihr Versicherungsanbieter mit einer Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall umgeht, lesen Sie in Ihren Vertragsdetails. Wie die Rückstufung im Schadensfall aussehen kann und in welche SF-Klasse sie nach ein, zwei oder mehr als drei Schäden rutschen, finden Sie hier: Tabellenübersicht Rückstufung im Schadensfall. Einige Kfz-Versicherer unterscheiden auch zwischen ihren Tarifen: So werden die Kunden in den günstigen Basistarifen stärker zurückgestuft als in den teureren Standard- oder Komforttarifen.

Was sind die Folgen einer Rückstufung?

Generell gilt: Werden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, so steigt der Beitragssatz. Das bedeutet: Die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung steigen. Sie können einfach selbst berechnen, wie hoch Ihre neue Versicherungsprämie nach einer Rückstufung ist. Wie das funktioniert, erklären wir in folgendem Beispiel:

Sie zahlen für die Kfz-Haftpflicht in Schadenfreiheitsklasse 10 pro Jahr 330 Euro und der Prozentsatz bei Ihrem Versicherer liegt bei 33 Prozent. Nach einem Schaden würden Sie im kommenden Jahr in die SF-Klasse 3 mit 46 Prozent zurückgestuft und müssten 460 Euro zahlen. Ohne Schaden wären Sie in SF-Klasse 11 mit 32 Prozent und müssten nur 320 Euro entrichten. Das sind Mehrkosten von 140 Euro.

Die Rechnung geht aber weiter. Im zweiten Jahr müssten Sie mit dem Schaden 130 Euro mehr zahlen. Das ist die Differenz zwischen SF-Klasse 4 und 12. Und selbst nach 10 Jahren läge die Differenz noch bei 60 Euro.

Schaden melden: Ja oder Nein?

Die Versicherung stuft Ihre SF-Klasse nur zurück, wenn diese auch tatsächlich für einen Schaden aufkommen muss. Bezahlen Sie die Reparatur aus eigener Tasche, dann bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unangetastet. Daher sollten Sie vor allem bei Bagatellschäden mit Blick auf die künftigen Mehrkosten bei einer Schadensmeldung überlegen, ob es nicht günstiger ist, auf die Leistung der Versicherung zu verzichten und die Rechnung der Autowerkstatt selbst zu bezahlen. Vergessen Sie bei dieser Überlegung nicht, dass bei der Vollkasko meist ein Selbstverhalt vereinbart wird, der je nach Vertrag häufig zwischen 150 und 500 Euro beträgt. Diesen Anteil müssen Sie bezahlen, wenn Sie den Schaden von der Versicherung regulieren lassen.

Berechnungsbeispiel: Sie haben beim Einparken eine Mauer gestreift und müssen Ihr Auto nun zum Preis von 600 Euro reparieren lassen. In der Vollkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von 300 Euro vorgesehen. Eine Vergleichsrechnung sieht demnach so aus:

  • Regulierung durch Versicherung bei Reparaturkosten von 600 Euro: Versicherungsleistung durch Selbstbeteiligung (300 Euro) + Mehrkosten durch die Rückstufung der SF-Klasse in Vollkasko (550 Euro) = Gesamtkosten von 850 Euro.
  • Zahlung des Schadens aus eigener Tasche bei Reparaturkosten von 600 Euro: Die Reparaturkostenvon 600 Euro entsprechen den Gesamtkosten.

In diesem Fall wäre es also günstiger, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und auf eine Meldung des Schadens bei der Versicherung zu vermeiden.

Rückstufungen in der SF-Klasse verhindern: Geht das?

Ja, Sie können eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall verhindern. Das geht, indem Sie bei Abschluss der Kfz-Versicherung einen Rabattschutz vereinbaren. Schließen Sie einen Rabattschutz ab, so werden Sie nach einem oder mehreren Unfällen nicht in Ihrer SF-Klasse zurückgestuft. Im Gegenzug zahlen Sie regulär einen kräftigen Zuschlag bei der Kfz-Versicherung. Bei reinen Haftpflichtverträgen verlangen die Versicherer im Schnitt 21 Prozent mehr. Bei Verträgen mit Vollkasko beträgt der Aufschlag für den Rabattschutz 23 Prozent.

Achtung: Die meisten Versicherungsanbieter ermöglichen einen Rabattschutz nur unter gewissen Voraussetzungen. In den meisten Fällen müssen Sie bereits einige schadensfreie Jahre vorweisen können und ein gewisses Mindestalter (beispielsweise 23 Jahre) erreicht haben. Außerdem lässt sich der Rabattschutz oft nicht bei Basistarifen einschließen, sondern nur bei den leistungsstärkeren Standard- oder Komforttarifen, die ohnehin schon teurer sind.

Ihre Rechte: Sonderkündigungsrecht nach Rückstufung

Werden Sie nach einem Unfall in eine teurere Schadenfreiheitsklasse gestuft und Ihre Versicherung springt zur Schadensregulierung ein, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht Ihres Versicherungsvertrags. Das bedeutet: Sie können Ihre Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das kann sich lohnen, da Sie so vorzeitig Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, um einen günstigeren Tarif zu finden. Die neue Kfz-Versicherung wird aber trotzdem von dem Schaden erfahren und sie im kommenden Jahr entsprechend einstufen. Ihr alter Versicherer meldet dem neuen Anbieter die aktuelle Schadenfreiheitsklasse plus einen Schaden.

Ziehen Sie eine Sonderkündigung Ihres Kfz-Versicherungstarifs in Betracht, so nutzen Sie für einen neuen Versicherungsabschluss unseren kostenlosen Tarifvergleich. Hier erhalten Sie einen Überblick von über 330 Tarifen.

Zum Vergleich

Schadenfreitsklasse übertragen

Sie können innerhalb der Familie oder auch innerhalb im gleichen Haushalt lebender Personen Schadenfreiheitsklassen und damit Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen. In der Regel wird eine SF-Klasse in folgenden Fällen übertragen:

  1. Der aktuelle Fahrzeughalter nutzt sein Auto nicht mehr oder ist nicht mehr dazu in der Lage, das Fahrzeug selbst zu fahren.
  2. Der aktuelle Fahrzeughalter verstirbt und das Auto wird innerhalb der Familie vererbt.
  3. Sie als Familie besitzen einen Zweitwagen, der größtenteils von Ihrem Kind gefahren wird.

SF-Klasse übertragen: Voraussetzungen

Zwischen den Beteiligten, demjenigen, der seinen Rabatt abgibt, und dem Empfänger muss ein verwandtschaftliches oder anderes, zu begründendes enges Verhältnis bestehen. Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist folglich mit wenigen Ausnahmen nur noch innerhalb der Familie möglich. Der künftige Versicherungsnehmer muss auch der Halter des Fahrzeugs sein. Wurde der Rabatt einmal übertragen, beispielsweise vom Großvater auf den Enkel, ist eine spätere Umkehr nicht mehr möglich.

Welcher Zeitraum kann übertragen werden?

Der Schadenfreiheitsrabatt kann nicht immer in voller Höhe übertragen werden. Der Empfänger kann sich nur die Anzahl an schadenfreien Jahren anrechnen lassen, die er selbst unfallfrei gefahren ist. Hat der Großvater eine schadenfreie Bilanz von 30 Jahren, der Enkel fährt aber erst seit vier Jahren Auto, kann sich der Enkel nur vier Jahre anrechnen lassen.

So funktioniert die Übertragung der SF-Klasse

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt auf der Grundlage des Formulars Rabattübertragung in der Kfz-Versicherung, branchenintern kurz "TB 28" genannt. Dieses Formular steht bei den meisten Versicherungen als Download bereit. Die zweite Seite des Formulars enthält die Verzichtserklärung des bisherigen Versicherungsnehmers. Dort wird auch erfasst, zu welchem Zeitpunkt der Rabatt übertragen werden soll. Die Antragsteller müssen auch angeben, in welchem Verwandtschaftsverhältnis sie zueinander stehen. Besteht keine familiäre Beziehung, müssen die Beteiligten den Rabattübertrag begründen. Dies kann beispielsweise als Ursache haben, dass der Empfänger den Abtretenden in den vergangenen Jahren gefahren hat, weil dieser nicht mehr selbst ein Fahrzeug lenken konnte. Der Empfänger muss dem Antrag eine Kopie seines Führerscheins beifügen.

Häufig gestellte Fragen

Für die Beitragshöhe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eine entscheidende Rolle. Für jedes schadenfreie Jahr rutscht ein Autofahrer einen Schritt, also eine SF-Klasse, weiter in der Schadenfreiheitsstaffel. Für jede SF-Klasse vergibt der Kfz-Versicherer einen Prozentsatz – ausgehend von einem „Normalwert“ bei 100 Prozent. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger der Prozentwert und desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Als schadenfrei gilt ein Versicherter, wenn keine Schadenersatzzahlungen innerhalb der Versicherungsperiode geleistet wurden. In einem durch den Versicherer regulierten Schadensfall erfolgt eine Rückstufung in eine schlechtere, also teurere SF-Klasse. Je Versicherungsgesellschaft kann die Anzahl der SF-Klassen variieren. In der Regel gibt es für Pkw 45 oder 50 SF-Klassen. Das heißt, ein Autofahrer, der mit 18 Jahren sein erstes Auto anmeldet und immer schadenfrei bleibt, erreicht mit 68 Jahren die günstigste SF-Klasse.

Es gibt jeweils für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Somit ist es möglich, dass der Versicherte aufgrund eines regulierten Schadensfalls in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft wird, in der Haftpflichtversicherung jedoch nicht, weil diese schadenfrei verlief. Bei der Teilkaskoversicherung haben gemeldete Schäden keinen Einfluss auf die Versicherungsprämie, da diese Schäden reguliert, die Sie nicht durch Ihre Fahrfähigkeiten beeinflussen können.

Um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln, werfen Sie einen Blick auf Ihre letzte Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse auch selbst berechnen, indem Sie sich anschauen, wie lange Sie bereits unfallfrei versichert sind.

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) bestimmt die Höhe der Beitragssätze bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. In Abhängigkeit zur Dauer des schadenfreien Versicherungsverhältnisses erfolgt die Einstufung in eine sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Die SF-Klasse definiert die Höhe des SF-Rabatts und somit die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie. Während die Bestimmung der SF-Klasse einheitlich geregelt ist (SF-Klasse 8 = 8 schadenfreie Jahre), ist die Zuordnung der Prozentsätze zu den SF-Klassen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist meistens die SF-Klasse 45 oder 50. Hier liegt der Beitragssatz nur noch bei 14 bis 17 Prozent in der Haftpflicht und 15 bis 17 Prozent in der Vollkasko. Die Beitragssätze unterscheiden sich unter den Versicherern.

Bauen Sie innnerhalb Ihres ersten Versicherungsjahres als Fahranfänger einen Unfall, so werden Sie in die SF-Klasse M zurückgestuft. Das M steht für Malus und es ist die teuerste Beitragsstufe. In der Haftpflicht liegt der Beitragssatz dann bei 100 bis 130 Prozent, in der Vollkasko bei 65 bis 110 Prozent. Der Beitragssatz bezieht sich immer auf einen „Normalwert“ von 100 Prozent, der aber auch fiktiv sein kann und in der Praxis nicht zwingend erreicht wird.

Hinweis: Auch wenn Sie bereits über einige Jahre Fahrpraxis sammeln konnten, kann die Versicherung Sie in die SF-Klasse M zurückstufen, wenn Sie in einem Jahr mehrere Schäden oder Unfälle verursachen.

In die SF-Klasse S (Schadenklasse) werden Sie bei einigen Versicherern zurückgestuft, wenn Sie mit Schadenfreiheitsklasse 1 oder 2 einen Schaden verursachen. Anders als bei SF-Klasse M können Sie bei SF-Klasse S einen geringen Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Dieser liegt von der Größe zwischen SF-Klasse 0 und 1. Die SF-Klasse S gibt es nicht bei allen Versicherern, einige stufen bei einem Schaden dann in die SF-Klasse ½ zurück.

Die teuerste Schadenfreiheitsklasse ist die SF-Klasse M. In der Haftpflicht liegt der Beitragssatz dann bei 100 bis 130 Prozent, in der Vollkasko bei 65 bis 110 Prozent. Der Beitragssatz bezieht sich immer auf einen „Normalwert“ von 100 Prozent, der aber auch fiktiv sein kann und in der Praxis nicht zwingend erreicht wird.

Sie können für Ihre Zweitwagenversicherung eine vergünstigte Einstufung erhalten. Folgen Sie hierfür unseren Tipps zur Zweitwagenversicherung.

Nach einer Vertragsunterbrechung berücksichtigt Ihre neue Autoversicherung in der Regel Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse.

Ohne Vorversicherung erhalten erfahrene Autofahrer (mindestens drei Jahre Führerscheinbesitz) in der Regel die Schadenfreiheitsklasse 1/2. Führerscheinneulinge werden meist in die SF-Klasse 0 eingestuft.

Ihre Schadenfreiheitsklasse ändert sich bei einem Kfz-Versicherungswechsel nicht. Hier übernimmt Ihre neue Kfz-Versicherung immer Ihre aktuelle SF-Klasse.

Haben Sie seit 10 Jahren einen Führerschein und haben in den 10 Jahren keinen Unfall gebaut, dann haben Sie die Schadenfreiheitsklasse 10. Ihr Beitragssatz liegt in der Regel zwischen 26 und 37 Prozent in der Haftpflicht und zwischen 29 und 33 Prozent in der Vollkasko.

Als Fahranfänger erhalten Sie in der Regel die Schadenfreiheitsklasse 0. Die Null steht für null unfallfreie Jahre. In der SF-Klasse 0 liegt der Beitragssatz in der Regel zwischen 72 und 105 Prozent in der Haftpflicht und 51 und 60 Prozent in der Vollkasko. Wie Sie dennoch eine günstige Versicherung erhalten, erfahren Sie in unseren Tipps zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger.

Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie übertragen und so Versicherungskosten sparen. Lesen Sie alle benötigten Informationen zur Übertragung der SF-Klasse hier auf dieser Seite unter dem Abschnitt "Schadenfreitsklasse übertragen".

Je nach Kfz-Versicherer wird Ihnen Ihre Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland auch in Deutschland angerechnet. Oft ist es hierfür notwendig, dass Sie einige Nachweise für Ihre Schadenfreiheit erbringen müssen. Kontaktieren Sie in diesem Fall am besten direkt Ihren Versicherungsanbieter.

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