Wenn der neue Versorger eine Vertragsbestätigung geschickt hat, die Belieferung aber dennoch nicht aufnimmt, sollte das Unternehmen mit Fristsetzung dazu aufgefordert werden, der Lieferverpflichtung nachzukommen. Hält der Versorger diese Verpflichtung nicht ein, kann gekündigt werden. Wurde ein fester Lieferbeginn zugesagt, aber nicht eingehalten, kann möglicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob dies für den Einzelfall zutrifft, muss sorgfältig geprüft werden. Verivox empfiehlt den Kunden in diesem Fall, sich an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.