Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Gasliefervertrages sind, brauchen sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren.
Erhalten Sie die Gasrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist der Vermieter Vertragspartner des Gasanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.