Umzug: Was ist beim Umzug zu beachten?

Der Wechsel zu einem Gasanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter.

Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, so sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Grundversorgung eintreten muss. Um einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abzuschließen, müssen Sie jedoch erst die Zählernummer und den Namen des örtlichen Versorgers der neuen Wohnung in Erfahrung bringen.

Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Gasliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie jedoch mit einer vierwöchigen Frist auf das Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.

 
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