Sobald der Wechsel erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Rechnung vom neuen Gasversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin die Zählerstände ablesen lässt. Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen: Sie stehen also niemals ohne Gas da!