Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang abschließen.
Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit dem neuen Gasversorger abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, so müssen Sie einen Gasanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.