In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Gasprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigung des Versorgungsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs.2 GVVGas). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.