Es können nur die Verbraucher den Gasanbieter wechseln, die einen eigenen Gaszähler für ihr Haus oder ihre Wohnung haben und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter stehen (also direkt die Rechnungen erhalten und das Gas bezahlen). Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Hier muss der Vermieter den Wechsel vornehmen.