Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und das Gas bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können Ihren Vermieter nur auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.