Tarifrechner: Wie arbeitet Verivox bei der Überarbeitung und Pflege des Tarifrechners?
Tarife ändern sich ständig, neue Tarifmodelle werden eingeführt, Anbieter betreten und verlassen die Märkte wieder. Weil wir wissen, dass für unsere Leser, Nutzer und Kunden Sicherheit genauso wichtig ist wie Objektivität und Unabhängigkeit, haben wir eine Reihe von Fragen und Kriterien, die wir bei der Aufnahme neuer Anbieter in den Tarifrechner zu Grunde legen.
Bei Energieversorgern informieren wir uns z.B. darüber,
- ob der neue Anbieter die Aufnahme seiner Tätigkeit als Energieversorger der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG angezeigt hat
- ob die Bundesnetzagentur von dem neuen Anbieter alle geforderten Daten und Unterlagen erhalten hat und
- ob sie gegenüber dem neuen Anbieter ggf. Bedenken hat.
Erst wenn das geklärt ist, informieren wir uns darüber:
- Wie und wo der neue Anbieter das Gas beschafft
- Ob seine Systeme den Anforderungen des Anbieterwechsel-Prozesses gewachsen sind
- Welche Systeme oder Dienstleister er für den Wechselprozess nutzt
- Ob ausreichend geschultes Service-Personal vorhanden ist
- Ob das Abrechnungssystem in der Lage ist, das ggf. komplizierte Tarifsystem des neuen Anbieters korrekt abzurechnen
- Bei komplizierten Tarifsystemen, insbesondere auch bei Tarifen, welche auf andere Anbieter Bezug nehmen, fragen wir nach einer Datei der Tarife.
- Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifrechner ist dann, dass die neuen Anbieter ihre Tarife per Datei Verivox zugänglich machen. Hier sind wir auf die Kooperation der Anbieter angewiesen. Sie funktioniert aber in der Regel problemlos.
Selbstverständlich können wir trotz intensiver Prüfung aber keine Garantie für die Anbieter übernehmen, die wir im Tarifrechner berücksichtigen. Aus den Qualitätskriterien, die wir uns auferlegen, und den Marktgeschehnissen folgt auch, dass es Anbieter geben kann, die nicht aufgenommen worden sind.
Ausdrücklich behalten wir uns das Recht vor, Anbieter und Tarife nicht darzustellen, die den oben genannten Kriterien nach unserer Einschätzung nicht entsprechen. Dies betrachten wir als unsere redaktionelle Sorgfaltspflicht, um Schaden von unseren Lesern, Nutzern und Kunden abzuwenden.
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